Auszug aus der Aufenthaltsordnung
- Die Buchungen werden verbindlich nach erhalt der Anzahlung von 30% des Mietbetrages. Der Restbetrag wird am Tag der Ankunft nur in Bargeld bezahlt. Werden keine Kreditkarten und Bankomat akzeptiert.
- Es ist nicht möglich Buchungen für bestimmte Wohneinheitnummern zu erfordern. Dies ist aus organisatorischen Gründen und im Sinne der Vereinfachung der Buchungsabläufe nicht erlaubt.
- Mindestaufenthalt 1 Woche, 2 Wochen während Zeitraum E. Ankunft/ Abreise: Samstag. An Fest-und Feiertagen mind.3 Nächte.
- Die Wohneinheiten sind nur für eine Familie vorgesehen. Die bei der Buchung angegebene Anzahl der Personen darf nicht ohne Einverständnis der Direktion verändert werden. Die Direktion behält sich vor, Erhöhung der Personenzahl zu akzeptieren oder abzulehnen.
- Ankunftszeit: der Gast kann ab 14 Uhr bis 19 Uhr des Ankunftstages die Wohneinheit beziehen. Bei der Ankunft wird vom Gast eine Kaution in Höhe von € 100,00 pro Wohnung verlangt, die am Ende des Aufenthaltes, nach Abnahme der Wohnung, zurückgegeben wird. Für Ankünfte außer Bürozeit sind vorherige Abmachungen nötig. Der Gast muss bis spätestens 14 Uhr des Tages nach dem vereinbarten Termin die Wohneinheiten beziehen. Bei Verfall dieses Termins, ohne schriftliche Mitteilung, ist die Buchung für nichtig zu betrachten und die Direktion ist berechtigt die Wohneinheiten selber zu vermieten.
- Obligatorische Endreinigung € 35,00. Bettwäsche, auf Anfrage, € 7,00 pro Person und Wechsel. Bade-und Geschirrtücher sind nicht verfügbar, sowie Kaffeemaschine und Pfanne.
- Abreise: der Gast muss die Wohneinheit in Ordnung maximal bis 09 Uhr (Vormittag) des Abreisetages räumen.
- Im Falle einer Absage (mittels fax oder email) wird die Anzahlung folgendermaßen rückerstattet: wird die Buchung schriftlich mindestens 30 Tage vor dem Tag der Ankunft, wird 50% der Anzahlung rückerstattet; erfolgt die Absage nach oben genanntem Termin wird die Anzahlung einbehalten und das Mietverhältnis gelöst. Vorverlegte Abreisen oder verspätete Anreisen haben kein Rückerstattungsrecht.
- Gäste, die Besuche empfangen wollen, müssen die Direktion vorher verständigen, welche sich das Recht vorbehält zu entscheiden, ob es die Situation erlaubt, weitere Personen zuzulassen, oder nicht. Besuche von Freunden und Verwandten dürfen die Dauer von 30 Minuten (außer Ess-Zeit) nicht überschreiten; nach dieser Dauer pro Tag, pro Person € 50,00.
- Es sind keine Tiere jeglicher Art zugelassen.
- Die Direktion behält sich das unanfechtbare Recht vor, unerwünschte und überzählige Feriengäste nicht anzunehmen.